Bauwerksinstandsetzung
Instandsetzungen müssen in Deutschland entsprechend der TR Instandhaltung von Betonbauwerken Teil 1 und 2 (Ausgabe 2021) geplant und umgesetzt werden. Grundlage ist eine vorausgehende sorgfältige Ist-Zustandsfeststellung, bevor mit dem Bauherrn gemeinsam der Soll-Zustand des Bauwerks festgelegt wird. Die Planung der Instandsetzung muss die Vorgaben des Bauherrn unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Eine sorgfältige Bauüberwachung muss die Einhaltung der planerischen Vorgaben und der erforderlichen Qualität der Bauausführung sicherstellen.
Das IBK bietet hier umfangreiche gutachterliche Leistungen an, die auf über 50 Jahren Erfahrung beruhen:
- Bauwerksuntersuchungen zur Feststellung des Ist-Zustands aus der Betonanalyse
- Erarbeitung von Ausführungsvarianten, immer in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn
- Ausführungsplanung und LV-Erstellung
- Überwachung der Arbeiten, Rechnungsprüfung, Abnahme
- Erstellung von Wartungsplänen und Durchführung der Wartung, zusammen mit der ausführenden Firma und dem Bauherrn.